Transparenzgesetz

Transparenzgesetz

Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 
2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht 
auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat 
Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt 
(Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, 
soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten 
abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.