Information zu den Bescheinigungen über das Vorliegen eines negativen Antigen-Tests

Sehr geehrte Eltern,

laut § 4 Absatz 4 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO) vom 24. August 2021 heißt es: „Ein Testnachweis ist nicht erforderlich für Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen.“

Da aber viele kulturelle Einrichtungen, wie z.B. Kinos, Fitness-Studios etc. dennoch einen Testnachweis von unseren Schülerinnen und Schülern verlangen, entsteht ein großer Aufwand, was das Erstellen der Testnachweise angeht.

Um dieses Prozedere etwas zu vereinfachen, bitten wir Sie – sollte Ihr Kind einen Testnachweis benötigen – das eingestellte Blanko-Formular über die Homepage unserer Schule herunterzuladen und vorauszufüllen (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum). Ihr Kind legt dann dieses Formular zur Unterschrift und zum Abstempeln im Schulsekretariat vor.

Dieser Testnachweis gilt allerdings nur für den Tag, an dem Ihr Kind in der Schule getestet wurde (24 Stunden).

Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns sehr herzlich.

Mit freundlichen Grüßen

B. Staudinger

Schulleiterin

 Bescheinigung über das Vorliegen eines positiven oder negativen Antigen-Tests zum Nachweis des SARS-CoV-2 Virus gemäß Sächsischer Corona-Schutz-Verordnung                                                       Download